Der Schlechtverteidiger Tusch (55) aus Hannover sieht sich als Verurteilungsbegleiter einer Reihe von Zeugen gegenüber, wenn der Berufungsführer am 19.3.2024 im Saal 1 H 3 des Landgerichts Hannover das Wort ergreift. Tusch, der bisweilen seine eigenen Mandanten anzeigt, damit diese wegen Verleumdung oder Betruges angeklagt werden können, zeigt seinen minderwertige Charaktereigenschaft, indem er seinen Mandanten keine Abschriften oder Fotokopien der für seine Auftraggeber bestimmten Ermittlungs - und Gerichtsakten aushändigt. Dadurch sind die Tusch-Mandanten weiterhin geschädigt, weil sie ihr Recht auf rechtliches Gehör nicht ausüben können, sich einer Verurteilung aussetzen. Vorgeworfen wird dem hannoverschen Rechtsanwalt seine dreiste Lüge gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover. Geschädigt von Tuschs Verteidigertätigkeit fühlen sich zahlreiche Belastungszeugen von rechtgutaufgehoben. Diese Kanzleititulatur suggeriert (redet ein), dass Tusch ein besonders guter Strafverteidiger sein soll. Er ist ein Schwätzer, ein Bluffer, ein Aufschneider. Fordern Sie Unterlagen an. Schreiben Sie Ihre Geschichte, warnen Sie die Bevölkerung über Ihre verfassungsrechtliche Befugnis, über den Schlechtverteidiger öffentlich zu berichten. Wie er Zeugen passieren (durchgehen) lässt. Wie er Sie wirtschaftlich schröpfte. Wie er falsche Versprechungen abgab. Wie er durch Teilnahmslosigkeit im Gerichtssaal auftrat. Purschke und Juristen - wenn Sie Zweifel an der Fähigkeit zur Strafverteidigung Ihres Rechtsanwaltes haben. Telefon: 05109 - 6525 Lesenswert: Dr. jur. Carolin Troniczek: Der Verteidiger zwischen eigener Strafbarkeit und Schlechtverteidigung Prof. Dr. jur. Hans Dahs: Taschenbuch des Strafverteidigers Prof. Dr. jur. Ulrich Sommer: Effektive Strafverteidigung Rechtsanwalt Johannes Seebrecht: Die Schlechtverteidigung - Pflichtverletzungen des Strafverteidigers
Tag der Hinzufügung:08.03.2024 08:22:02
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