92 Prozent aller Downsyndrom-Kinder sind nicht schwerstens behindert. Melden Sie sich gern, wenn Ihr Kind auf eine Regelschule mit eigenem Schulbegleiter kommen soll. Die Kosten dafür müssen staatlicherseits bezahlt werden. Im Übrigen ist die Regelschule weniger diskriminierend als die Förderschule bzw. Sonderschule. Lassen Sie sich beraten. Weitere Informationen: Abstrakte Rechtsberatung Downsyndrom
Tag der Aktualisierung:20.07.2024 19:43:01
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